Märkisches Modell 2.0: Was sich für Windenergieprojekte in Brandenburg jetzt ändert

erstellt am: 21.04.2026

Seit dem 16. März 2026 gilt das Märkische Modell in der Version 2.0. Für alle, die in Brandenburg Windenergieanlagen planen, genehmigen oder bewerten, verändert sich damit die Grundlage für Landschaftsbildgutachten, und das mitten in laufenden Verfahren. Wir haben seit Einführung des Modells bereits über 80 Eingriffs- und Ausgleichspläne (EAPs) erstellt und können sagen: Die Anpassungen sind sehr gut beherrschbar, wenn der Gutachter den Prozess versteht.

Warum es das Märkische Modell überhaupt gibt

Jede Windenergieanlage verändert das Landschaftsbild. Die entscheidende Frage im Genehmigungsverfahren ist nicht, ob ein Eingriff stattfindet, sondern wie stark er tatsächlich wirkt und welche Kompensation dem angemessen ist. Genau an dieser Stelle ersetzt das Märkische Modell subjektive Einschätzungen durch objektive, GIS-gestützte Kriterien.

Die Methode bilanziert die Sichtbarkeit der geplanten Anlage auf Basis eines amtlichen Digitalen Oberflächenmodells (DOM) mit 1 m Rasterweite und 15 cm Höhengenauigkeit, klassifiziert die betroffenen Flächen nach Wertstufen des Landschaftsbildes und stellt dem die Wirkung geplanter Kompensationsmaßnahmen gegenüber. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Bilanz und falls nötig eine berechnete Ersatzzahlung.

Was das OVG-Urteil ausgelöst hat

Im Dezember 2025 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Grundlagen des Modells bestätigt und insbesondere seine Transparenz und Nachvollziehbarkeit hervorgehoben. Gleichzeitig wurden präzisere Anforderungen an die Bewertung der Kompensationswirkung formuliert. Diese Vorgaben sind in die überarbeitete Fassung eingeflossen, die in der aktuellsten Fassung seit dem 16. März 2026 als Version 2.0 gilt.

Konkret geändert haben sich einzelne eingriffs- und maßnahmenspezifische Bewertungsfaktoren mit direkten Auswirkungen auf den Kompensationsumfang und die Höhe einer eventuellen Ersatzzahlung. Für Projektierer bedeutet das: Gutachten, die noch nach der Ursprungsversion erstellt wurden, sollten darauf geprüft werden, ob sie im laufenden Verfahren noch Bestand haben.

Der dreistufige Ablauf in der Praxis

In unserer täglichen Arbeit folgt jedes Gutachten einem klaren, dreistufigen Ablauf. Zunächst erfolgt die Sichtbarkeitsanalyse: Wir berechnen, aus welchen Bereichen und in welchem Umfang die geplante Anlage in einem Radius von 10 Kilometern wahrgenommen wird. Im zweiten Schritt bewerten wir die Beeinträchtigung nach den Wertstufen des Landschaftsbildes. Im dritten Schritt verrechnen wir den Eingriff mit der Wirkung geplanter Kompensationsmaßnahmen und weisen transparent aus, welcher Anteil real ausgeglichen wird und welche Ersatzzahlung gegebenenfalls anfällt.

Dieser Prozess läuft bei uns weitgehend automatisiert, wobei zwischen jedem Schritt eine Qualitätssicherung durch einen Experten aus unserem erfahrenen Team erfolgt. Vom Kunden benötigen wir nur die exakten Koordinaten und die Gesamthöhe der Anlagen, den Rest erledigen wir und unsere Werkzeuge. Das ist der Grund, warum wir deutlich schneller und günstiger liefern können als Anbieter, die jedes Gutachten manuell aufsetzen oder wo Einzelpersonen den gesamten komplexen Prozess kontrollieren müssen.

Wie sich die Ergebnisse darstellen

Unsere Gutachten liefern die Resultate für jede einzelne Anlage in drei aufeinander aufbauenden Kartendarstellungen. Die erste Karte zeigt die Sichtbarkeitsanalyse für die geplante Windenergieanlage: Die farbigen Flächen reichen von dunkelrot (80–100 % Sichtbarkeit) bis gelb (0–20 %) und verdeutlichen, aus welchen Bereichen und in welchem Umfang die Anlage sichtbar wäre.

Märkisches Modell 2.0 SIchtbarkeitsanalyse, erstellt von scenalyse

Die zweite Karte visualisiert die erheblich beeinträchtigten Flächen im Umfeld des Projekts. Die schraffierten Bereiche kennzeichnen Wald- und Siedlungsflächen, die nach dem Märkischen Modell per Definition als sichtverschattet angenommen und daher aus der Analyse herausgerechnet werden.

Erheblich beeinträchtigte Flächen, Modellanalyse scenalyse, Märkisches Modell 2.0

Die dritte Karte zeigt die beeinträchtigten Flächen gestuft nach Wertstufen des Landschaftsbildes. Sie macht sichtbar, wie stark die lokale Beeinträchtigung jeweils zu gewichten ist.

Erheblich beeinträchtigte Fläche nach Wertstufen, Modellanalyse von scenalyse

Zusammen bilden die drei Karten die Grundlage, um den Kompensationsbedarf – oder die alternative Ersatzzahlung – nachvollziehbar zu berechnen.

Was Projektierer jetzt wissen sollten

Aus über 80 erfolgreich abgeschlossenen EAPs kennen wir die Erwartungen der brandenburgischen Genehmigungsbehörden genau. Drei Punkte sind unserer Erfahrung nach entscheidend, damit ein Verfahren nicht ins Stocken gerät:

  • Aktualität: Gutachten müssen der Version 2.0 entsprechen. Ältere Gutachten sollten geprüft und, wenn notwendig, aktualisiert werden. Jede geplante Anlage benötigt dabei ihr individuelles Gutachten, indem auch die zugeordneten Maßnahmen wiederzufinden sein müssen – jeweils mit den drei geforderten Kartendarstellungen.
  • Belastbarkeit: Kompensationsmaßnahmen sind nicht beliebig gleichwertig. Bereits vor Vertragsschluss sollte die tatsächliche Ausgleichswirkung geschätzt werden – sonst drohen teure Überraschungen im Verfahren. Auch eine sinnvolle Aufteilung der Maßnahmenabschnitte kann sowohl die Kompensationswirkung erhöhen als auch die Akzeptanzwahrscheinlichkeit der EAPs optimieren.
  • Reaktionsfähigkeit: Nachforderungen der Behörde sind normal, bei uns aber selten. Entscheidend ist, wie schnell sie beantwortet werden können. Viele langwierige Nacharbeiten können durch fundierte Argumentationen umgangen werden. Dank unseres Automatisierungsgrads bearbeiten wir auch Nachlieferungen zu Gutachten Dritter in kürzester Zeit.

Für Repoweringvorhaben modellieren wir zusätzlich den Rückbau der Altanlage im DOM, sodass der Netto-Eingriff korrekt abgebildet wird. Auch das ist in Version 2.0 unverändert möglich.

Fazit

Das Märkische Modell 2.0 macht Landschaftsbildbewertungen für Windenergieanlagen in Brandenburg und potenziell ganz Deutschland rechtssicherer und präziser. Für Projektierer muss die Umstellung kein Hindernis darstellen, zumindest wenn der Gutachter Erfahrung hat mit dem Verfahren und effizient genug arbeitet, um bei Nachforderungen schnell zu reagieren. Durch die Methodik an sich und eine clevere Aufteilung der Kompensationsmaßnahmen kann außerdem bares Geld gespart werden, und das in der ganzen Bundesrepublik. Wir unterstützen Ihr Vorhaben gerne bei all diesen Belangen.

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