Es ist unbestritten, dass die Energiewende und damit der Ausbau der Windenergie dem Klimaschutz dient. Der Erfolg dieser Vorhaben ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele – insbesondere des 1,5-Grad-Ziels. Doch Naturschützer zeigen sich besorgt: bedeutet mehr Klimaschutz gleichzeitig weniger Artenschutz? Um beiden Seiten gleichermaßen gerecht zu werden, muss auf die Umsetzung eines ökologisch nachhaltigen Klimaschutzes bestanden werden.
Laut den Zielen der Bundesregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent erhöht werden. Für ein effizientes Vorgehen bei dieser Zielumsetzung werden in einem ersten Schritt geeignete Standorte für die entsprechenden Kraftwerke benötigt. Gerade für Windkraftanlagen werden vorab sorgfältige Flächenpotenzialanalysen benötigt, welche diverse Kriterien bei der Standortfindung berücksichtigen. In einer aktuellen Studie des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurde beispielsweise errechnet, dass das in der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie 2021 formulierte Ziel der Landesregierung, in NRW bis 2030 eine installierte Leistung von 12 GW durch Windenergieanlagen an Land zu erreichen, im Rahmen des Möglichen läge – vorausgesetzt neue Flächen würden zur Verfügung gestellt. Der neue Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021-2025 schreibt vor, dass für die Windenergie an Land zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden müssen. Laut aktuellem Stand beträfen diese neuen Flächen auch viele Waldgebiete; hier müsse man jedoch zuerst Lösungen für bestehende Konflikte zwischen WEA und dem Artenschutz finden.
Aus dem neuen Koalitionsvertrag geht hervor, dass dieser Konflikt zukünftig durch innovative technische Vermeidungsmaßnahmen, Artenhilfsprogramme und vor allem durch eine vereinfachte, schnellere und effizientere artenschutzfachliche Prüfung, entschärft werden solle. In dem neuen Eckpunktepapier zur strategischen Konzeption des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum beschleunigten Ausbau der Windkraft, welches im April 2022 von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke vorgestellt wurde, hieß es abschließend, man habe den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz auflösen können. Dies wird durch bundeseinheitlich gesetzliche Standards angestrebt. Wie diese in der Praxis aussehen könnten und welche effektiven Schutzmaßnahmen für die sogenannten „windenergiesensiblen“ Arten – allen voran Vögel und Fledermäuse – bereits umgesetzt werden, wird in den nächsten Beiträgen thematisiert.
Grundsätzlich sollte jedoch nicht vergessen werden: Klimaschutz ist Artenschutz. So dient der Ausbau der erneuerbaren Energien auch dem Naturschutz, in dem er den Klimawandel einschränkt und auf lange Sicht die Lebensräume vieler Arten erhält. Artenschutzbelange sollten nie unter den Tisch gekehrt werden – aber auch nicht über alle Maßen restriktiv ausfallen.
Weiterführende Links: